Weiden
Pressekonferenz: Die Fristen für Briefwähler bei der Bundestagswahl
Am 23. Februar ist es soweit: In Deutschland wird wieder gewählt. Dieses Mal geht es um den Deutschen Bundestag. Nach dem Aus der Ampelkoalition ist die Wahl um etwas mehr als ein halbes Jahr nach vorne verlagert worden.
Für Briefwähler gibt es aufgrund der kürzeren Zeit bis zur Wahl Einiges zu beachten. Seit dem 13. Januar können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Je früher die Briefwähler den Antrag schickten, desto besser, so Kreiswahlleiterin Nicole Hammerl. Bis spätestens 1. Februar seien die Wahlbenachrichtigungen im Briefkasten. Ab dem 10. Februar würden die Briefwahlunterlagen ausgegeben, beziehungsweise per Post verschickt.
Bis spätestens zum 23. Februar, dem Wahltag, sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis 18 Uhr bei der jeweiligen Gemeinde im Briefkasten sein. Die Empfehlung von Reinhold Gailer, dem stellvertretenden Kreiswahlleiter: Entweder die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post schicken oder aber in den Briefkasten der Rathäuser werfen. Damit ließe sich verhindern, dass die Unterlagen zu spät bei der Gemeinde eintreffen.
Da das Wahlrecht geändert worden ist, würde wahrscheinlich erst am Tag nach der Wahl feststehen, ob die jeweiligen Direktkandidaten in den Bundestag einziehen, so Nicole Hammerl. Hier komme es auf die Zweitstimme an, die quasi die Erststimme absichere.
(tb)