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      Gesetzesänderung beim Datenschutz

      Neues Gesetz beim Datenschutz. Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Über die Inhalte dazu wurde jetzt in der Stadthalle in Neustadt an der Waldnaab informiert. Die neue Verordnung bringe in erster Linie neue Auflagen für Unternehmen mit. Personenbezogene Daten müssen noch sensibler behandelt werden. Verstöße können dann mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes sanktioniert werden. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Wirtschaftsclub Nordoberpfalz, den Wirtschaftsjunioren Weiden und dem BIZTEAM.

      (bg / Videoreporter: Gustl Beer)

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