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Fr., 27.01.2023 , 16:33 Uhr/play_circle_outline04:38
Regensburg / Freihung
Klage des Marktes Freihung wegen Bleibelastung abgewiesen
Klage wegen Bleibelastung scheitert. Heute hat das Verwaltungsgericht Regensburg Einwände des Marktes Freihung gegen den Umgang mit dem ehemaligen Bleierzwerk abgewiesen
Alle reden von Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Doch wenn es um Abhilfe geht, dann wird es schwierig. „Die Verantwortlichkeiten werden hin- und hergeschoben“, beklagt Rechtsantwalt Konrad Willfurth, der den Mark Freihung in Sachen Bleibelastung in Gemeinde-Gewässern vertritt. Der Markt kämpft um Abhilfe, denn der Jahrhunderte alte Blei-Erz-Abbau hat Spuren hinterlassen. Permanent gelangt Wasser aus einem Erkundungsbergwerk der 40er Jahre ins Gewässer. Die Evonik hat als letzter Eigentümer 2018 mit einem Abschlussbetriebsplan das Thema für beendet erklärt, gestützt vom Bergamt Nordbayern. Dagegen hat der Markt geklagt. Heute wurde in Regensburg das mündliche Urteil verkündet.
(gb)
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