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      Pflegezustände angeprangert

      Pflege ist sensibles Thema. Es ist schwer, pflegebedürftige Angehörige in ein Heim zu geben, weil man sie selbst nicht ausreichend versorgen kann. Groß ist auch die Sorge, ob sie dann im Heim auch wirklich ausreichend versorgt werden. Deshalb gilt es genau hinzuhorchen, wenn Kritik an Zuständen in Pflegeheimen geäußert wird. So eine Kritik wurde heute vor dem Arbeitsgericht in Schwandorf laut. Die Pflegedienstleiterin eines Pflegeheims ist entlassen worden, nach dem sie die Heimleitung schriftlich auf Pflegemissstände hingewiesen hat. Gegen diese Entlassung klagt die Pflegerin.
      Der Betreiber weist alle Vorwürfe zurück. Es gebe genügend Personal. Der kritisierte Engpass sei nur vorübergehend vorgelegen. Bei der Güteverhandlung heute hat der Betreiber des Pflegeheims der Pflegedienstleiterin mehrere Tausend Euro Abfindung angeboten, damit der Prozess nicht weitergeführt wird. Die Pflegedienstleiterin hat nun eine Woche Zeit, das Angebot abzulehnen. Wenn sie das tut, müssen die Vorwürfe vor Gericht im Einzelnen geklärt werden.

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