Video-Player wird geladen.
Aktueller Zeitpunkt 0:00
Dauer 0:00
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 0:00
 
1x
    • Kapitel
    • Beschreibungen aus, ausgewählt
    • Untertitel aus, ausgewählt
      Werbung

      Schwandorf

      Prozessbeginn: Ärzteehepaar soll Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben

      Im Paragrafen 278 des Strafgesetzbuches steht: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Heute Morgen hat am Amtsgericht Schwandorf ein solcher Prozess begonnen. Angeklagt ist ein Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf.
      (tb)

      chevron_left
      chevron_right
      expand_less