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      Oberpfalz

      Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: Altersgrenze für Einsatzkräfte auf 67 angehoben

      Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr können künftig bis zum Alter von 67 Jahren im aktiven Dienst bleiben statt wie bisher nur bis 65. Der Bayerische Ministerrat hat grünes Licht für eine entsprechende Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gegeben. Demnach soll die Altersgrenze in Zukunft flexibel an das Renteneintrittsalter angepasst werden. Damit will das Kabinett Personalmangel bei den Feuerwehren entgegenwirken. Auch Feuerwehrler selbst hatten sich für die Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen. Der Gesetzentwurf soll nun als nächster Schritt im Landtag behandelt werden.

      (az / Kamera: OTV-Team)

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