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      Tierquäler verurteilt: "Ein Horrorhaus für Tiere"

      Ein entsetzliches Geschehen spiegelte sich heute vor dem Amtsgericht Weiden wider. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Demnach wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm Leiden zufügt. Was im Gesetzestext nüchtern klingt, war hier in der Realität laut Staatsanwaltschaft eine grausame abscheuliche widerwärtige Tat mit unvorstellbarer Grausamkeit. Gerhard Beer hat für uns den Prozess verfolgt. (gb)

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