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      Urteil im Prozess "Versuchter Mord" gefallen

      5 Jahre -so lautet das Urteil gegen Alexander K.. Er war des versuchten Mordes angeklagt. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Markus Fillinger, dass es sich bei der Tat tatsächlich um versuchten Mord handele und nicht nur um gefährliche Körperverletzung. Es bestehe kein Zweifel, dass es sich um einen bedingten Tötungsvorsatz handele. Eine Spontantat sehe anders aus. Zudem sei das Mordmotiv der Heimtücke vorhanden.

      Die Kammer wertete den Prozess als tragisch. Alexander K. sei nicht nur Täter, sondern auch Opfer, weil er vom Vorarbeiter über einen sehr langen Zeitraum hinweg gemobbt worden sei. Dieser Vorarbeiter sei deshalb nicht nur Opfer der Tat, sondern in gewissem Sinne auch Täter. Die Tat wäre nicht passiert, wenn auch von Seiten des Unternehmens Gespräche mit dem Vorarbeiter stattgefunden hätten. Mehrere Angestellte erwähnten während des Prozesses, dass es schwierig gewesen sei, mit dem Vorarbeiter zusammenzuarbeiten.

      Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Jahre Haft gefordert, der Verteidiger 3 Jahre. Dieser wertete die Tat nur als gefährliche Körperverletzung. Sollte doch der versuchte Mord beibehalten werden, so sah er die Strafe in seinem Plädoyer bei 5 Jahren.

      Gegen das Urteil will Alexander K. keine Rechtsmittel einlegen. Es ist damit rechtskräftig. (tb)

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