Urteil: Unterbringung auf Bewährung
Im Prozess wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung am Landgericht Weiden ist das Urteil gefallen: Unterbringung auf Bewährung. Mit diesem Urteil kam das Gericht der Forderung des Anwalts der Beschuldigten nach. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Beschuldigte ist auf das Übelste auf Menschen losgegangen, hat diese geschlagen und mit missachtenden Ausdrücken beleidigt. Gestern und heute wurde dieser Beschuldigten aus Theisseil am Landgericht Weiden der Prozess gemacht. Dabei stand die gefährliche Körperverletzung im Vordergrund. Unter anderem hat die Beschuldigte laut Antragsschrift im Juli letzten Jahres eine Frau von ihrem Fahrrad gestoßen und trat auf diese ein. Anschließend schlug die Beschuldigte mit ihrem Schlüsselbund gegen den Kopf der Fahrradfahrerin. Das Opfer erlitt multiple Prellungen unter anderem am Kopf. Die Beschuldigte räumte gleich zu Prozessbeginn alle, also diese und zwei weitere Taten ein. Da die 36-jährige an paranoider Schizophrenie leide, sei sie laut Antragsschrift schuldunfähig. Deswegen ging es bei diesem Prozess nicht um eine Verurteilung beziehungsweise Bestrafung sondern ausschließlich um eine Einweisung in die Psychatrie. (ts)