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      Oberpfalz

      Verwaltungsgericht: Nein zum Abschuss von Fischottern

      In der Oberpfalz dürfen Fischotter nun doch nicht getötet werden. Zumindest vorerst.  Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg beschlossen und damit einer Klage der Naturschutzinitiative, kurz NI, stattgegeben. Die Tötung von Fischottern stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur dar, so das Verwaltungsgericht. Für die Teichwirte in der Region ist dieser Beschluss ein Rückschlag. Sie beklagen seit mehreren Jahren immense Schäden durch die Fischotter. Naturschutzverbände haben dagegen immer auf den Schutzstatus der Fischotter verwiesen.

      (tb)

       

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