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      Weiden: Geschäfte dürfen wieder öffnen

      Viele Geschäfte durften heute erstmals seit Wochen wieder öffnen – allerdings nur bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute mitgeteilt, dass er dieses Verkaufsverbot für größere Läden für verfassungswidrig halte. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Außer Kraft gesetzt hat das Gericht die Regelung wegen der Pandemienotlage aber „ausnahmsweise“ nicht. Ministerpräsident Markus Söder bekräftigte heute, dass sich an den Regeln diese Woche nichts ändern werde. Über das Vorgehen ab kommender Woche werde noch beraten.

      Für viele kleinere Geschäfte war heute aber ein freudiger Tag – auch wenn sich die Wiedereröffnung unter strengen Hygieneauflagen nicht wie eine Rückkehr zur Normalität anfühlte.

      (az)

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