Corona-Krise

Ministerpräsidentenkonferenz: Weniger Kontakte und mehr 2G

Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz haben Noch-Kanzlerin Angela Merkel, ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz und die Länderchefs über verschärfte Corona-Regeln beraten. Dabei haben sie sich auf Folgendes geeinigt:

Ausweitung von 2G

Einkaufen ist künftig nur noch unter 2G möglich. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Geschäften bekommen. Von der Regel ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

Die 2G-Regel findet auch in Freizeit- und Kultureinrichtungen Anwendung: Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen sind nur noch für Geimpfte und Genesene offen, optional kann auch ein aktueller Corona-Test vorgeschrieben werden (2G plus).

Clubs und Bars schließen in Hotspots

Ab einem Inzidenzwert von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen Clubs und Bars schließen. Bei privaten Feiern sind in Innenräumen maximal 50 Menschen (2G) und maximal 200 Menschen (2G) im Freien erlaubt.

Großveranstaltungen und Fußballstadien

Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, maximal zulässig sind jedoch 5.000 Zuschauer im Inneren und 15.000 Zuschauer im Außenbereich.

Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 50 Gästen im Inneren und 200 Gästen im Außenbereich. Desweiteren gilt 2G und Maskenpflicht.

Für Fußballstadien kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, dass es in Bayern ab dem kommenden Wochenende nur noch Geisterspiele geben wird. Darauf konnten sich die Länderchefs heute nicht einigen, daher will Söder das nun im Alleingang machen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Für Ungeimpfte und Geimpfte kommen weitere Kontaktbeschränkungen: Sind bei einer privaten Zusammenkunft nicht alle Anwesenden geimpft oder genesen, dürfen sich nur der eigene Hausstand mit zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres solllen davon ausgenommen sein.

Impfungen und Impfpflicht

Bis Weihnachten sollen 30 Millionen Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchgeführt werden. Um das zu erreichen, sind auch Zahnärzte und Apotheker zur Impfung berechtigt.

Für den Impfschutz gibt es nun ein Ablaufdatum: 9 Monate lang ist der Impfstatus gültig.

Um alte und kranke Menschen zu schützen sollen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen zur Impfung verpflichtet werden. Diese Regelung könne zeitnah umgesetzt werden. Im Gegensatz zur allgemeinen Impfpflicht. Diese ist für Februar des kommenden Jahres geplant. Der Ethikrat und Bundestag muss darüber entscheiden.

Schule

In allen Schulen und allen Altersstufen gilt Maskenpflicht.

Verlängerung der Übergangsfrist

Die Übergangsfrist für die Maßnahmen aus der epidemischen Notlage laufen nicht am 15. Dezember aus. Es soll gesetzlich geregelt werden, dass die Maßnahmen regional differenziert angeordnet werden können.

Hotspot-Regeln

Das Infektionsschtzgesetz soll geändert werden, sodass in Kreisen mit besonders hohen Inzidenzen die Länder verschärfte Maßnahmen anordnen können.

Böllerverbot an Silvester

Um die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten, soll es auch in diesem Jahr ein Böllerverbot an Silvester geben. Laut Medienberichten ist das schon beschlossen.

(vl)

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