Oberpfalz: Polizei warnt vor Wildwechsel in der dunklen Jahreszeit

In letzter Zeit verzeichnen die Polizeiinspektion Burglengenfeld und die Polizeistation Nittenau beinahe täglich mehrere Wildunfälle mit teils hohen Sachschäden. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist die Gefahr besonders hoch. In den Morgen- und Abendstunden kommt es bei einsetzendem Berufsverkehr häufiger zu Kollisionen. Für die Tiere enden die Unfälle meistens tödlich.

Insbesondere die verschlechterten Witterungsbedingungen und Sichtverhältnisse im Herbst und Winter erhöhen das Risiko. Nasse oder glatte Straßen verlängern den Anhalteweg um mindestens 50 Prozent. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, rät die Polizei in Waldgebieten, sowie an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern stets langsam und vorausschauend zu fahren. Wenn Wild am Straßenrand auftaucht, Fernlicht abblenden, kontrolliert bremsen und auf keinen Fall versuchen auszuweichen. Grelles Scheinwerferlicht blendet die Tiere und macht sie orientierungslos. Vor allem in den Wintermonaten lebt das Wild in Familienverbänden, einem Tier könnten also Weitere folgen.

Sollte es trotzdem zu einem Wildunfall kommen, rät die Polizeiinspektion Burglengenfeld folgendes:

  • Ruhe bewahren. Unnötiges Betreten der Straße vermeiden!
  • Motor laufen lassen, Licht und Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
  • Bei einer verletzten Person über die 110 einen Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.
  • Verständigen Sie, auch wenn keine Person verletzt ist oder das Wildtier geflüchtet ist, die Polizei und teilen Sie Ihren genauen Standort mit. Die Verständigung des Jagdpächters erfolgt durch die Polizei.
  • Nähern Sie sich verletzten Tieren nie. Es verursacht beim Wild großen Stress und kann zu einem Angriff des Tieres führen.
  • Wurde das Wildtier durch die Kollision getötet und liegt noch auf der Straße ziehen Sie es wenn möglich auf den Seitenstreifen. Zum Schutz
  • vor Verletzung, Krankheiten oder Parasiten Handschuhe benutzen.
  • Warten Sie am Unfallort auf das Eintreffen der Polizei oder des zuständigen Jägers.
  • Die zur Schadensregulierung notwendige Wildunfallbescheinigung erhalten Sie bei der für den Unfallort zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Jagdpächter.
  • Verendete Wildtiere dürfen vom Unfallort nicht entfernt oder gar mitgenommen werden. Das würde eine Anzeige wegen Jagdwilderei nach sich ziehen.

(Quelle: Pressemeldung Polizeiinspektion Burglengenfeld)

Die Polizei und wir wünschen allzeit unfallfreie Fahrt!

(Symbolbild: Pixabay)

(mk)

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