Weiden: "Kann man diese jungen Leute wirklich dämonisieren und einsperren?"

Der Weidener Flutkanalprozess neigt sich dem Ende entgegen. Er wurde heute nach der Ablehnung einer Flut von Beweisanträgen mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Allesamt wollen Freispruch für ihre Mandanten beantragen.

Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 22 und 25 Jahre. Ihnen wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als in der Nacht von 11. auf 12. September 2020 der 21-jährige Moritz aus Sulzbach-Rosenberg in Weiden berauscht im Flutkanal ertrank.

Die ursprüngliche Anklage lautet: Totschlag durch Unterlassen. Davon ist aber selbst Oberstaatsanwalt Bernhard Voit abgerückt. In seinem Plädoyer am zwölften Prozesstag hat er mehrjährige Haftstrafen wegen „Aussetzung mit Todesfolge“ gefordert. Er hatte beantragt, die beiden Männer (24 und 25 Jahre alt) für sechs und viereinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken, die Frau (22) für fünf Jahre. Auch Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Rouven Colbatz forderte drei Schuldsprüche.

Heute nun legten die Verteidiger ihre Sicht des Geschehens dar. Sie halten ihre Mandanten für unschuldig – trotz der „Tragik um den viel zu frühen Tod von Moritz“.
Rechtsanwalt Tobias Konze aus Weiden sagte über seinen Mandanten (24): „Er hat nichts falsch gemacht, was man ihm juristisch anlasten könnte“. Um sittliche und moralische Pflicht gehe es in diesem Prozess nicht. Zusammen mit seinem Rechtsanwaltkollegen Andre Miegel aus Duisburg kritisierte Konze das vorangegangene Ermittlungsverfahren und dass im Prozess ein Beweisantrag um den anderen abgelehnt worden sein. „Die Beweisanträge hätten es ermöglicht, etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen“, so Konze. Vor allem die Aktivitäten des Handys von Moritz nach dem angeblichen Todeszeitpunkt sei unaufgeklärt. Dem schloss sich auch Rechtsanwalt Dr. Burkhard Schulze an, der die angeklagte Frau (22) verteidigt.

Es hinterlasse „ein merkwürdiges Gefühl“, wenn es bei Ungereimtheiten keine Gelegenheit zum Hinterfragen gebe.

Darüber hinaus appellierte Schulze an die Richter, die Angeklagten nach ungewöhnlichen zehn Monaten Untersuchungshaft freizulassen: „Kann man diese jungen Leute wirklich dämonisieren und ins Gefängnis stecken?“ Ein Leben sei bei dem tragischen Vorfall ja bereits zerstört worden. Die Angeklagten hätten nie einen Tötungsvorsatz gehabt, juristisch seien sie unschuldig.

Schulze deutete auch die Stimmung in der Bevölkerung an, die sich schockiert über das Verhalten der drei Freunde in der Todesnacht zeigt. „Dass ein Urteil im Namen des Volkes gefällt wird, soll nicht heißen, dass das Volk auch so entschieden hätte“, betonte Dr. Schulze. Das Gericht müsse klären, ob wirklich Gesetze verletzt wurden. Seiner Überzeugung nach keineswegs – „daher Freispruch!“

Die sechs Verteidiger hatten die Große Strafkammer mit einer Flut an Beweisanträgen überhäuft – wohl auch mit Blick auf mögliche Revisionsgründe.

Die Verteidiger wiesen auch darauf hin, dass der alkoholgewohnte Moritz stets wusste, wie weit er beim Feiern gehen konnte und er sei immer selbständig nach Hause gekommen. „Er wollte es an diesem Abend krachen lassen“, so Dr. Schulze. Kollege Miegel ergänzt: „Die Gruppe konnte davon ausgehen: Moritz kommt schon wieder von allein nach Hause“.

Am Ende der Plädoyers folgern alle Verteidiger einmütig: „Freispruch!“

Nun fehlen im Grunde nur noch die Schlussworte der drei Angeklagten. Die Große Strafkammer des Weidener Landgerichts unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Gerhard Heindl hat die Verhandlung nach den Plädoyers aber noch einmal unterbrochen.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

(gb)

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