
OTV-Steuertipp
Spenden richtig absetzen
Steuern sparen und dabei gleichzeitig etwas Gutes tun? Wir zeigen Ihnen wie Sie Spenden richtig von der Steuer absetzen.
20 Millionen Menschen in Deutschland haben vergangenes Jahr zusammen 5,8 Milliarden Euro an gemeinnützige Organisationen gespendet. Der höchste Wert seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 2005. Damit haben sie nicht nur etwas Gutes getan, ein Teil der 20 Millionen Menschen hat dabei vermutlich auch Steuern gespart. Denn Spenden können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerberaterin Julia Graml erklärt: „Man muss unterscheiden, ob ich an politische Parteien spende, oder an gemeinnützige Organisationen. Bei den Spenden an politische Parteien bekomme ich eine Steuerermäßigung. Dafür gibt es einen Höchstbetrag. Der liegt bei einer Einzelveranlagung bei 825€ und bei einer Zusammenveranlagung bei 1.650€.“
Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen begrenzt das Finanzamt die Spendensumme, die ich angeben kann auf 20% meines Gesamteinkommens pro Jahr. Alles, was die 20% übersteigt ist aber nicht verloren, sondern wird im folgenden Jahr angerechnet.
Wichtig ist auch, dass es sich um eine steuerbegünstigte Körperschaft handelt, weil diese in der Regel einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt bekommen, wie Steuerberaterin Julia Graml erklärt. „Wenn der vorliegt und eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, dann kann ich die Spende absetzen.“ Bis Spenden von 300€ wird nicht mal eine Spendenquittung gebraucht. Es reicht ein Kontoauszug auf dem Spende und Empfänger ersichtlich sind. Spendenquittung ist ein gutes Stichwort. Die gibt es als Vorlage im Formularcenter vom Bundesfinanzministerium zum Runterladen und Ausdrucken.
(ac)