
Steuertipp: Weihnachtsfeier
Sie wird herbeigesehnt oder gefürchtet. Die Weihnachtsfeier des Betriebs bietet Jahr für Jahr einen idealen Nährboden für viele Geschichten und lässt oftmals die Gerüchteküche brodeln. Doch auch eines schafft sie meistens: Die Mitarbeiter untereinander besser zu vernetzen und auch die Beziehung zum Vorgesetzten zu intensivieren. Doch nicht nur des Betriebsklimas wegen lässt es sich kaum ein Unternehmen nehmen, eine Weihnachtsfeier zu organisieren. Denn auch der Fiskus hat sich diesbezüglich Steuererleichterungen einfallen lassen.
Der Vorteil des Unternehmers: Er kann die Kosten für die Weihnachtsfeier bis zu einer bestimmten Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Wo die Grenze liegt und was es sonst noch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für eine Weihnachtsfeier zu beachten gibt – das sehen Sie in unserem OTV-Steuertipp mit Steuerberater Thomas Rumpler. (nh)