
Kleinsterz
Trotz Entnahme-Verordnung für den Fischotter: Teichwirte sind frustriert
Seit genau einem Monat dürfen Fischotter in Bayern entnommen werden - theoretisch. Entnommen wurde bisher aber noch kein einziges Tier. Denn für die Teichwirte gibt es nach wie vor Unklarheiten.
Seit genau einem Monat geht es dem Fischotter in Bayern an den Kragen – sollte man meinen. Denn seit 1. August ist eine Verordnung in Kraft, die die Entnahme des Fischotters rund um Fischteiche erlaubt. Sprich: das Tier darf unter bestimmten Bedingungen gefangen und getötet werden. An Teichanlagen, an denen das Tier große Schäden anrichtet, und wo keine Schutzmaßnahmen möglich sind, ist die Entnahme erlaubt. Doch Zahlen des Landesamtes für Landwirtschaft zeigen: Bisher wurde kein einziger Fischotter in Bayern entnommen. Muss die Verordnung also noch nachgebessert werden? „Nein, die Verordnung steht“, so die klare Antwort von Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber auf OTV-Nachfrage.
Unklarheiten für die Teichwirte
Warum also können die Teichwirte, zum Beispiel im Landkreis Tirschenreuth, noch keine Fischotter entnehmen? Die Ausnahmeverordnung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung – aber noch keine Lösung, erklärt Thomas Beer, Teichwirt aus Kleinsterz und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Fisch. „Momentan ist die Situation, dass wir bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen müssen, dass wir Fischotter entnehmen wollen. Die Behörde muss uns jetzt sagen, welchen Abstand wir zu den Naturschutzgebieten einhalten müssen.“
Es ist also nicht klar, ob es eine Pufferzone um Naturschutzgebiete geben muss, in denen Fischotter nicht entnommen werden dürfen. Und wenn ja, wie groß ist diese Schutzzone? 200 Meter? 10 Kilometer? Die Untere Naturschutzbehörde lässt auf eine Antwort warten. Solange können hier keine Fischotter entnommen werden. „Der Frust ist groß“, so Klaus Bächer vom Fischerzeugerring Oberpfalz. „Es gibt zwar jetzt die Möglichkeit zur Entnahme, aber es sind so viele Hürden eingebaut worden, dass wieder nichts voran geht. Wir haben das Gefühl, es wird nur auf Zeit gespielt.“
Deutsche Umwelthilfe will klagen
Auch von Umweltschützern kommt Kritik an der Ausnahmeverordnung – aber natürlich aus anderen Gründen. Eine Klage gegen die Verordnung ist bereits eingereicht worden, auch die deutsche Umwelthilfe will gemeinsam mit dem Bund Naturschutz klagen. Die Verordnung entspreche nicht geltendem EU-Recht, erklärt Christin Hildebrandt, Referentin für Gewässerschutz gegenüber OTV. Die Entnahme einzelner Fischotter würde den Teichwirten außerdem gar nichts bringen, weil sofort ein neuen Tier nachrücken würde – die Entnahme sei also gar nicht wirksam.
Ein weiterer Kritikpunkt der Umwelthilfe: Das Monitoring zum Fischotter-Bestand in Bayern laufe gerade noch – bevor diese Zahlen erhoben sind, sollten keine Tiere entnommen werden. Die Umweltorganisation rechnet sich gute Chancen für den Erfolg ihrer Klage aus – denn eine ähnliche Klage im Frühjahr dieses Jahres war bereits erfolgreich.
Streit noch nicht beendet
Der Streit um den Fischotter wird also weitergehen. Zu lang, befürchten die Tirschenreuther Teichwirte. Dieses Spiel auf Zeit werde der Teichwirtschaft schon bald den Garaus machen.
(az)