
Schwandorf
Verwaltungsgericht Bayern: Fischotter ist weiterhin geschützt
Viele Teichwirte in der Oberpfalz haben gestern mit Spannung auf ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München gewartet. Ihre Hoffnung war, dass Fischotter künftig getötet werden dürfen. Ihre Hoffnung erfüllte sich nicht.
Ein Urteil hat es am gestrigen Montagnachmittag NICHT gegeben. Eine Behörde dürfe nicht die Zahl der getöteten Tiere festlegen. Außerdem gebe es noch sehr viele offene Fragen, so die Vorsitzende Richterin in München. Damit ist der Versuch vorerst gescheitert, den Fischotterbestand in Niederbayern und in der Oberpfalz zu reglementieren. Teichwirte beklagen schon seit Jahren, dass Fischotter immense Schäden anrichten. Sie sehen die Teichwirtschaft insgesamt in Gefahr.
Die Teichwirte dürfen zeitnah auf eine Entscheidung hoffen, hieß es in München.
Seit 2016 übernimmt der Freistaat Bayern bis zu 70 Prozent der Ausfälle. 2022 zahlte der Freistaat dafür rund 1,7 Millionen Euro aus. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 2 Millionen Euro. Das Umweltministerium will in Kürze eine neue Fischotterverordnung vorstellen.
(tb)