Vier Tage über 35 - Im Landkreis Schwandorf gilt jetzt 3G-Regel

Der Landkreis Schwandorf hat an vier aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Damit gilt ab sofort die 3G-Regel.

 

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am vergangenen Freitag bei 39,7 lag, am Samstag bei 41,8, am Sonntag bei 41,1 und am Montag bei 42,4 greifen ab heute im Landkreis Schwandorf wieder strengere Corona-Regeln. Für öffentliche und private Veranstaltungen, Vereinssitzungen, Feiern, Besuche in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Sport in geschlossenen Räumen, den Besuch von Freizeiteinrichtungen, für Friseurbesuche, Fußpflege, Massagen und andere körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergungen, die Hochschulen und den Besuch kultureller Veranstaltungen wie zum Beispiel Kinos oder Konzerte gilt jetzt die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet). Ein PCR-Test darf dabei maximal 48 Stunden zurückliegen, ein POC-Schnelltest höchstens 24 Stunden und ein Selbttest muss unter Aufsicht vor ebenfalls höchstens 24 Stunden durchgeführt worden sein. Keinen Testnachweis brauchen Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Eine weitere Maßnahme betrifft ebenfalls die Schulen. Hier gilt ab der 5. Klasse Maskenpflicht. Allerdings reichen dabei medizinische Masken, FFP2-Masken sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Durch die neuen Regelungen wird eine steigende Nachfrage nach Testmöglichkeiten erwartet. Um diese bedienen zu können werden die Testkapazitäten entsprechend ausgweitet. Das Schnelltestzenrtum im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf hat ab 1. September Montag bis Freitag von 12:00 bis 19:00 Uhr geöffnet, samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr. (ac)

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