Weiden

Vorwurf: Versuchter Totschlag

Vor der Schwurgerichtskammer des Weidener Landgerichts muss sich seit heute ein 22-jähiger Elektriker aus Weiden wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Staatsanwalt Wolfgang Voit wirft dem Angeklagten vor, am frühen Morgen des 15. Januar 2023 nach einer Auseinandersetzung auf einen 23-Jährigen mit einem Messer eingestochen zu haben.

Das Messer drang sechs Zentimeter tief ein. Dabei wurde eine Rippe gebrochen und der Mann so schwer verletzt, dass durch eine Notoperation die Milz entfernt werden musste. „Ohne Notoperation wäre er binnen weniger Stunden verblutet“, so Staatsanwalt Voit heute.

Der trinkgewohnte Angeklagte sei zwar stark alkoholisiert gewesen, sei aber voll umfänglich in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handels einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, so der Staatsanwalt.

Das 23-jährige Opfer schilderte heute die Tat aus seiner Sicht: „Ich habe mehrfach versucht, wegzugehen, als er plötzlich von hinten ankam und ich spürte plötzlich einen Stich im Rücken“, so der aus Afghanistan stammende Mann. Vorangegangen war offenbar ein Streit mit einer „Schubserei“, ausgelöst durch eine flapsige Bemerkung des späteren Opfers gegenüber dem 22-Jährigen und dessen Freunde. Auch das spätere Opfer war mit Freunden unterwegs. Beide Gruppen hatten unabhängig voneinander eine Diskothek in der Judengasse in Weiden besucht und dabei offenbar getrunken. Sowohl der 22-Jährige als auch der verletzte Mann hatten erheblich Alkohol im Blut, der Angeklagte sogar fast zwei Promille.

Wie sich das auf die Frage der Schuldfähigkeit auswirkt, dazu wird die Schwurgerichtskammer im weiteren Prozessverlauf auch Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder als Gutachter hören.

Der Angeklagte selbst wollte heute nichts sagen. Er ließ aber über seinen Verteidiger Thomas Lößel aus Altdorf erklären, dass er den Messerstich zugebe, und dass er es zutiefst bereue. Er sei selber erschrocken gewesen über sein Handeln. Erst nach dem Stich sei ihm das Ausmaß seines Handelns bewusst geworden. Er hätte jederzeit weiter zustechen können, habe es aber bewusst nicht getan. Er sei eigentlich kein aggressiver oder streitsüchtiger Mensch. Deshalb sei die Tat für ihn unerklärlich, las sein Anwalt weiter vor. Auch die Entschuldigung gegenüber dem Opfer, das ihm im Gerichtssaal direkt gegenüber saß, ließ er zunächst durch seinen Verteidiger ausrichten. Er könne dem Opfer freiwillig eine Schmerzensgeldzahlung von 10000 Euro anbieten, mehr könne er aber nicht aufbringen.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Schnupfhagn aus Weiden vertritt das Opfer als Nebenkläger. Er hat im OTV-Interview erklärt, dass es seinem Mandanten natürlich auch um eine angemessene Entschädigung geht.

Doch vorrangig ist nun die Klärung der Schuldfrage. Dazu will das Schwurgericht am 2. August weiterverhandeln.

(gb)

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