
Waidhaus/Waldsassen: Grenzschließung für Berufspendler aus Tschechien
Ab dem morgigen Donnerstag gelten für deutsche und tschechische Berufspendler neue Bestimmungen. Demnach dürfen die deutschen und tschechischen Arbeitnehmer weiterhin ihrer Beschäftigung im Nachbarland nachgehen, doch sie müssen dann mindestens 3 Wochen im jeweiligen Arbeitsland bleiben. Das bedeutet beispielsweise für tschechische Arbeitnehmer in Deutschland Folgendes: Würden sie nach Tschechien zurückkehren, dann müssten sie erst einmal 2 Wochen in Quarantäne. Oberpfälzer Betriebe laufen gegen diese Bestimmungen Sturm.
Betroffen ist unter anderem das Unternehmen „Der Stahlfertiger“ bei Waidhaus. Das Unternehmen beschäftigt 70 Mitarbeiter, von denen 19 aus Tschechien kommen. Geschäftsführer Stefan Voit hat deshalb reagieren müssen, weil er auf seine tschechischen Mitarbeiter dringend angewiesen ist. Die Auftragsbücher sind nach wie vor voll. Er könne nicht auf diese verzichten, sagt er gegenüber OTV. 13 Mitarbeitern hat er deshalb eine Unterkunft in Pleystein besorgt. Auf eigene Kosten, wie er sagt.
Unterdessen hat sich SPD-Generalsekretär Uli Grötsch eingeschaltet. Er sei mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt. Die neue Regelung, die ab dem morgigen Donnerstag gilt, sei eine Katastrophe für oberpfälzer Unternehmen. Er hoffe noch, dass in den kommenden Tagen eine tragfähige Lösung gefunden wird. (tb)
Die Stabsstelle Europaregion Donau-Moldau beim Bezirk Oberpfalzinformiert über die neuen Bestimmungen für Berufspendler:
Mindestaufenthalt für drei Wochen –
Tschechisches Innenministerium gibt Details zu neuen Pendlerbestimmungen bekanntTschechische und deutsche Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung im jeweiligen Nachbarland weiter nachgehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein durchgehender Mindestaufenthalt von 21 Tagen im Arbeitsland. Diese Bestimmung gab das Tschechische Innenministerium gestern Abend auf seiner Internetseite neben weiteren Einzelheiten zu den ab 26.03. geltenden Pendlerbestimmungen bekannt.
Während des 21-tägigen Zeitraums darf keine Rückkehr in das Heimatland erfolgen, da bei vorzeitiger Wiedereinreise der Status als Berufspendler aberkannt wird. Zudem unterliegen tschechische Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr einer zweiwöchigen Quarantäne, die ärztlich bestätigt werden muss und der tschechischen Polizei vorzulegen ist. Deutsche Arbeitnehmer müssen eine zweiwöchige Pause einlegen. Danach darf die Grenze erneut zum Zwecke der Berufstätigkeit für weitere 21 Tage überquert werden. Gemäß Auskunft des Tschechischen Generalkonsulats in München ist auch ein längerer Aufenthalt im Gastland möglich, der jedoch immer an eine anschließende Quarantäne bzw. Pause gebunden ist.
Weitere wichtige Neuerungen sind die Aufhebung des bislang definierten Pendlerbereichs von 100km beiderseits der Grenze, der künftig entfällt, sofern Hauptgrenzübergänge mit 24-stündiger Öffnungszeit (und keine Pendlerübergänge wie Eschlkam) genutzt werden, und die Einführung eines elektronischen Pendlerbuches, das von der tschechischen Polizei verwaltet wird. Darin werden alle Grenzübertritte von Berufspendlern registriert und die Einhaltung der Quarantäneregelung überwacht. Bei Verstößen leitet die Tschechische Polizei ein Sanktionsverfahren ein. Zudem wird weiterhin eine Bescheinigung des Arbeitgebers für den Grenzübertritt benötigt, das bisherige Pendlerbuch entfällt jedoch.
Allgemein sind alle Berufspendler an die derzeit geltenden Notstandsbestimmungen in der Tschechischen Republik gebunden, d.h. sie müssen sich beim Grenzübertritt einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und sind verpflichtet, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Landrat und Bezirkstagspräsident Franz Löffler bittet um dringende Beachtung dieser Vorschriften, um Schwierigkeiten mit den tschechischen Behörden zu vermeiden und die Eindämmung des Corona-Virus zu unterstützen.
Für weitere Informationen wird zudem auf die Seiten des Tschechischen Innenministeriums und der IHK Regensburg verwiesen.