Weiden: Urteile im Schleuserprozess gefallen

Die Urteile im Weidener Schleuserprozess sind gefallen. Alle Angeklagten wurden des bandenmäßigen Einschleusens schuldig gesprochen. Drei der vier Angeklagten im Weiden Schleuserprozess haben heute Haftstrafen zwischen drei Jahren drei Monaten und fünf Jahren 3drei Monaten bekommen. Ein vierter Angeklagter erhielt ein Jahr neun Monate, allerdings drei Jahre auf Bewährung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten für die Schleusungen von Rumänien nach Deutschland verantwortlich waren. Zugute kam den Angeklagten allerdings, dass sie ein Geständnis ablegten. Und zwar im Rahmen eines Verständigungsgesprächs gleich am 1. Verhandlungstag Mitte Januar. Ansonsten wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, so der Vorsitzende Richter Gerhard Heindl.

Die Staatsanwaltschaft äußerte bereist vergangene Woche ihr Vorstellung. Demnach sollte im Schleuserprozess einer der angeklagten Rumänen eine Strafe von ein Jahr sechs Monaten auf Bewährung erhalten. Die anderen Angeklagten hätten demnach zwischen drei Jahren sechs Monate und vier Jahren sechs Monate bekommen. Ferner würde der Schleuser-LKW eingezogen werden. Zusätzlich würden von den Angeklagten insgesamt 150.000 Euro eingezogen werden.

Bereits am 1. Verhandlungstag am 14. Januar hatte es ein Verständigungsgespräch gegeben. Die Angeklagten sollten gestehen. Im Gegenzug wurde ihnen Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Jahren neun Monate in Aussicht gestellt. Die Verteidiger versuchten, vom Vorwurf des bandenmäßigen Einschleusens wegzukommen. Die Staatsanwältin blieb in ihrem Plädoyer aber dabei: Die Schleusungen nach Deutschland seien bandenmäßig organisiert gewesen. (tb)

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