Schönsee

Wolfsgebiet Nordoberpfalz – rechtliche Konsequenzen für Nutztierhalter

Die Nordoberpfalz ist Wolfsgebiet. Das Areal erstreckt sich über die Landkreise Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Amberg-Sulzbach und Schwandorf. Allein hier sind im Vorjahr mehr als 40 Wolfssichtungen bestätigt worden. Neu ist das Wolfsgebiet also nicht. Aber das Landesamt für Umwelt hat dieses Wolfsgebiet jetzt auch amtlich bekanntgemacht. Und das hat Konsequenzen.

Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in diesen ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleiches dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist am 01.01.2023. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät daher allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen.

Sprecher Landesamt für Umwelt

Martin Biegerl kann das noch etwas entspannt sehen. Denn hier in der Nähe seines Rotwild-Geheges in Schönsee im Landkreis Schwandorf ist erst in 25 Kilometer Entfernung ein Wolf gesichtet worden. Aber er ist auch Stellvertretender Vorsitzender im Landesverband bayerischer landwirtschaftlicher Wildtierhalter. Und daher kennt er die Problematik.

Zwar werden Schutzmaßnahmen in Wolfsgebieten bis zu 100 Prozent gefördert. Aber das sei theoretisch. Immer wieder wird über eine andere Lösung diskutiert: Den Abschuss des Wolfes. Biegerl plädiert dafür. Er will den Wolf nicht ausrotten, aber die Population in Grenzen halten.

Biegerl weiß, dass er mit dieser Meinung bei vielen Jägern auf Ablehnung stößt. Soll der Wolf vom Jäger zum Gejagten werden? Den rund 50 Rotwild-Tiere von Martin Biegerl würde es ein Stück mehr Sicherheit geben.

(mz)

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